Anfechtung, Kündigung, Rücktritt und Widerruf sind Gestaltungsrechte, mit denen ein bereits abgeschlossener Vertrag rückwirkend wieder aufgelöst werden kann.
Anfechtung
Die Vertragsparteien versetzen sich mit der Anfechtung ihres Vertrages in den Zustand vor Abschluss des Vertrages. Hat sich ein Vertragspartner bei Abgabe seiner Vertragserklärung über den Inhalt seiner Erklärung geirrt, so kann die Anfechtung in Betracht kommen. Die Anfechtung eines Vertrages ist ebenfalls möglich, wenn ein Vertragspartner arglistig getäuscht oder bedroht worden ist. Für beide Fällen gelten gesetzlich vorgegebener Fristen.
Kündigung
Ein Vertragspartner kann die Kündigung zu einem vorgesehenen Zeitpunkt oder bei Vorliegen eines wichtigen Grunds fristlos erklären. Dieses Gestaltungsrecht ermöglicht ebenfalls einen bereits abgeschlossener Vertrag für die Zukunft aufzulösen.
Rücktritt
Auch der Rücktritt löst einen bereits abgeschlossener Vertrag auf. Er kann aber erst nach Eintritt bestimmter Bedingungen erklärt werden.
Widerruf
Ist der Widerruf eines Vertrages vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen, so kann sich ein Vertragspartner aus dem Vertrag lösen.