Grundlagen​

Grundlagen eines Vertrages

Egal welcher Vertrag, die Basics müssen stimmen.

Lassen Sie wichtige Verträge von kompetenten Rechtsanwälten genau auf Ihren Einzelfall hin überprüfen. Bei allen Vertragsarten gelten meist die gleichen Grundlagen, auf die Sie achten sollten.


Internationaler Vertrag

EU-Ausland oder Drittland – grenzüberschreitende Verträge sind erforderlich um Geschäfte im Ausland zu tätigen. Wer plant Waren und/oder Dienstleistungen international zu verkaufen, kommt an internationalen Verträgen nicht vorbei. Anwendbares Recht und der Gerichtsstand sollten gleichrangig sein.

Lizenzvertrag

Patent, Design, Markenrecht oder Urheberrecht – möchte ein Rechtsinhaber einem anderen Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten einräumen, so ist der Lizenzvertrag der ideale Vertragstyp. Der Vertrag regelt die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer.

Vertriebsvertrag

Der Händler geht eine Vertriebspartnerschaft mit dem Lieferant oder Hersteller ein. Durch den Vertriebsvertrag kann ein Unternehmer seine eigenen Produkte vermarkten lassen. Vertriebsverträge regeln den Absatz von Waren und Dienstleistungen zwischen Herstellern oder Lieferanten.

Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag ist die Satzung einer Gesellschaft und bildet die rechtliche Grundlage geschäftlicher Entscheidungen und regelt die gegenseitig vereinbarten Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Ziel eines Gesellschaftsvertrages ist den gemeinsamen Gesellschaftszwecks zu errreichen § 705 BGB.

Kaufvertrag

Käufer und Verkäufer regeln im Kaufvertrag wie sie die Veräußerung von Waren, Dienstleistungen oder Rechten behandeln. Dabei klären sie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Gewährleistungspflichten im Falle von Sach- oder Rechtsmängeln. Der Kaufvertrag ist formfrei.

Werkvertrag

Wenn ein Auftraggeber ein Werk bei einem Auftraggeber bestellt und Werklohn dafür bietet, so ist ein Werkvertrag erforderlich. Ein Werkvertrag zielt auf einen definierten Erfolg ab. Es geht dabei nicht um den Aufwand der geleisteten Arbeit, sondern das Ergebnis. Der Hersteller ist verpflichtet ein Werk herzustellen.

Liefervertrag

Der Lieferanten ist verpflichtet eine mangelfreie Sache zu liefern. Eine Lieferung ist die Übergabe der Sache an den Besteller. Der Liefervertrag kann die Unterform eines Kaufvertrages oder Werklieferungsvertrages sein. Der Verkäufer oder Hersteller liefert die verkaufte oder hergestellte Sache.
 
 

Arbeitsvertrag

Lohn und Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaub – von der Beschreibung der Aufgaben des Arbeitnehmers bis hin zu den Kündigungsfristen und der Befristung des Arbeitsvertrages sind die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag formuliert.

Mietvertrag

Größe sowie Nutzung der Mietsache, Miethöhe, Nebenkosten, Kaution und Kündigungsfristen – diese Punkte gehören in einen Mietvertrag (Überlassungsvertrag). Für einen Mietvertrag über Gewerberäume besteht Vertragsfreiheit. Gewerbliche Mietverträge unterliegen keinen Beschränkungen.

Leasingvertrag

Der Leasingvertrag ist ein besonderer Mietvertrag und verpflichtet den Leasinggeber dem Leasingnehmer für eine vereinbarte Zeit das Nutzungsrecht des Leasinggegenstandes zu überlassen. Der Leasinggeber erhält ein vereinbartes Entgelt, das der Leasingnehmer in monatlichen Leasingraten zahlt.

Outsourcing-Vertrag

Zuständigkeiten, Preis­struktur und Datensicherheit – das sind die elementaren Bestandteile eines Outsourcing-Vertrages. Um zu vermeiden, dass die Qualität unter dem Outsourcing leidet, sollten Unternehmen mit dem Outsourcing-Dienst­leister einen detaillierten Vertrag aufsetzen.

Management-buy-Out-Vertrag

Management-Buy-Out (MBO) ist eine Unternehmensübernahme, bei der das bisherige Management das Unternehmen kauft. Der Eigentümer verkauft dabei das Unternehmen im Ganzen oder in Teilen. Die Anteile können entweder nur von der Geschäftsführung oder einem weiteren Kreis von Managern erworben werden.

Verlagsvertrag

Der Verlagsvertrag (Autorenvertrag) regelt die Rechts- und Geschäftsbeziehung zwischen dem Verleger dem Autor. Dieser besondere urheberrechtliche Lizenzvertrag, zielt auf allgemeine urheber- und lizenzvertragliche Regelungen ab. Der Vertrag bildet die wirtschaftliche Basis für den Kreativen und den Vermarkter.

Sonstiger Vertrag

Vom Kaufvertrag bis hin zum Arbeitsvertrag gibt es wie Fülle von Vertragstypen. Aber auch seltenere Vertragstypen, wie Outsourcing-Verträge oder Management-buy-Out-Verträge sollten den Vereinbarungen exakt entsprechen. Fehler wie beispielsweise zu lange Laufzeiten können Probleme bereiten.

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