Musterverträge und Vertragsmuster

Für nahezu jeden Bereich und Vertragstyp existieren Muster. Diese Muster sind jedoch häufig zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Basis eines fiktiven Sachverhaltes verallgemeinert und schon deshalb jedenfalls für bedeutende Vertragssituationen nicht ohne rechtliche Prüfung empfehlenswert. Zudem bedarf jedes Muster einer Anpassung. Nicht angepasst ausgearbeitete oder auch veraltete Verträge enthalten nicht selten mehrere zentrale Klauseln, die unwirksam sind. Dies gilt erst Recht für vertragliche Spezialmaterien, wie bspw. Künstlerexklusivverträge, Lizenzvereinbarung, Schutzrechtsübertragungsverträge oder Verträge im internationalen Rechtsverkehr.

Bei stetig wiederkehrenden Vertragssituationen kann es hingegen sinnvoll sein, einen Mustervertrag individualisiert zu erstellen und regelmäßig, prüfen und ergänzen zu lassen.

AGB sind nicht zwingend erforderlich; wenn sie verwandt werden sollen, müssen sie jedoch richtig formuliert werden. Zwar mag das Risiko unwirksamer oder unpassender AGB ungleich geringer als im Falle eines Individualvertrages ausfallen. Dennoch belegt jede anwaltliche Praxis in diesem Bereich mehrmals täglich, wie wichtig die Verwendung der “richtigen”, nämlich passender und wirksamer, AGB sein kann. Zudem kann es sinnvoll sein, differenzierte AGB-Werke vorzuhalten (z.B. Einkaufs-AGB, Auslandsgeschäfts-AGB, Onlinehandels-AGB etc).

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