Ist ein Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, so müssen sich die Vertragsparteien an dessen Inhalte halten, sofern die einzelne Klausel rechtswirksam ist. Nach Vertragsschluss treten jedoch häufig Unklarheiten oder solche Situationen auf, die zuvor nicht bedacht wurden. Vertragsrecht fängt zwar bei der Gestaltung von Verträgen an und geht aber bis hin zur Vollstreckung von titulierten Ansprüchen aus Verträgen.