AGB-Recht kurz erklärt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie Ihrem Vertragspartner vorgeben. Die Vertragsbedingungen müssen also nicht jedes Mal individuell ausgehandelt werden. Das AGB-Recht fällt in Deutschland jedoch verhältnismässig streng aus. Für Unternehmen gelten beispielsweise die strengen verbraucherschützenden Regelungen nicht unmittelbar, überwiegend aber mittelbar.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Ihnen, als Verwender der AGB, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den unternehmerischen Bedingungen angepasst werden und bei immer wiederkehrenden Vertragsabschlüssen eingesetzt werden (z.B. Einzelhandel). Sie vereinfachen den Geschäftsverkehr daher enorm.

Vertragsdurchsetzung sowie Abwehr vertraglicher Ansprüche gehört zu unseren Hauptaufgaben.

Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Damit die AGB wirksam werden, müssen sie in den jeweiligen Vertrag miteinbezogen werden. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern

  • muss der Verwender vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen. Sie müssen im Vertragsschreiben, im Angebotsschreiben oder der Bestellung klar und deutlich sowie unübersehbar aufgenommen werden.
  • Kommt der Vertrag nicht schriftlich zustande (z.B. Autowaschanlage, Restaurant, Personenbeförderung) müssen die AGB deutlich sichtbar am Ort des Vertragsschlusses ausgehängt werden.
  • muss der Vertragspartner die Möglichkeit haben, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und sein Einverständnis zu erklären. Die Einverständniserklärung kann dadurch zustande kommen, dass der Vertrag geschlossen wird.

AGB sind nicht zwingend erforderlich; wenn sie verwandt werden sollen, müssen sie jedoch richtig formuliert werden.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen

  • muss dem Vertragspartner zwar nicht die Möglichkeit gegeben werden, Kenntnis der AGB zu erhalten
  • Um Missverständnisse und womöglich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Angebotsschreiben allerdings darauf werden.

Bei einer laufenden Geschäftsbeziehung muss der Kunde ausdrücklich den AGB widersprechen, wenn diese bei den vorangegangenen Geschäften zugrunde gelegt wurden. Dies gilt auch für AGB, die branchenüblich immer wieder zugrunde gelegt werden (Speditions-, Bank-, Versicherungsgewerbe).

Nutzen Sie eine erste Beratung.

AGB im Online-Handel

Neben den gesetzlichen Vorschriften der 305 ff. BGB müssen zusätzliche Vorschriften beachtet werden. Die Kenntnisnahme der AGB muss beispielsweise bestätigt werden. Die AGB müssen per Download kopiert oder ausgedruckt werden.

Die Belehrung des Kunden über das im Fernabsatzgesetz geregelte Rückgabe- und Widerrufsrecht kann in die AGB aufgenommen werden. Die Belehrung muss allerdings optisch hervorgehoben werden.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Formulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

  • einfache, für Laien geeignete Formulierung können vorteilhaft sein, jedenfalls bei Verwendung gegenüber Verbrauchern;
  • übersichtliche Gestaltung, nachvollziehbarer Aufbau;
  • “ins Auge fallende” Positionierung im Vertrags-, Auftrags- oder Bestellschreiben und auf jeden Fall zur Einbeziehung in den Vertrag vor Vertragsschluss vorliegend;
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des AGB-Gesetzes § 305 BGB, insbesondere Beachtung der aufgeführten unzulässigen und bedingt zulässigen Klauseln;
  • Beachtung der unterschiedlichen Regelungen für Verbraucher- und Unternehmer-Kunden
  • Kein blosses “Zusammenkopieren” fremder AGB: Rechtliche Widersprüche (alle zugehörigen Regeln unwirksam), andere Begrifflichkeiten mit unterschiedlicher Auslegung (geht zu Lasten des Verwenders->im Zweifel unwirksam) etc.

Folgende Themen behandeln wir ebenfalls im AGB-Recht:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen bgb
  • AGB-Gesetz
  • AGB-Recht Kommentar
  • Muster-AGB
  • Verkaufs-AGB
  • Einkaufs-AGB
  • Transparenzgebot
  • AGB-Prüfung
  • Aufbau von AGB
  • Diana Eberle

    Diana Eberle Rechtsanwältin “Selbstverständlich sind wir sowohl beratend, gestaltend als auch in behördlichen und gerichtlichen Verfahren mit allen strategischen und taktischen Überlegungen aktiv.” Biografie Geboren 1989 in Lübbecke; 2008 – 2014 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld mit dem Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht; 2014 Erste Juristische Staatsprüfung; Zweites juristisches Staatsexamen 2017; Rechtsanwältin seit Anfang 2017.…

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  • Jonas A. Herbst

    Jonas A. Herbst Rechtsanwalt „Natürlich konzentrieren wir uns ganz auf Ihre Sache, damit diese rechtlich optimiert zum Erfolg geführt werden kann.“ Biografie Geboren 1992 in Dannenberg (Elbe); 2011 – 2019 Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover; 2018 Erste Juristische Staatsprüfung; 2018 – 2019 Schwerpunktstudium „IT-Recht und Geistiges Eigentum“; 2019 Diplom-Jurist; Referendariat im Bezirk…

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  • Hauptsitz und Zweigstellen

    Standorte​ Anruf im Hauptsitz +49 511.357 356-0​ Unsere Erreichbarkeit Hauptsitz und Zweigstellen​ horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erreichen Sie in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart mit den nachfolgenden Kommunikationsdaten und Büroadressen: Hauptsitz in Hannover Unsere Anwaltskanzlei in der Landeshauptstadt Niedersachsens, in Hannover, befindet sich in der Georgstraße gegenüber der Oper ……

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