Internet-System-Verträge sind für viele kleine und mittelständische Unternehmen Teil des digitalen Geschäftsalltags. Sie umfassen regelmäßig Leistungen wie die Konzeption, Erstellung und dauerhafte Betreuung einer Unternehmenswebsite, oft ergänzt durch Hosting, Domainverwaltung und Support. Insbesondere Außendienstmitarbeiter bestimmter Dienstleister sind auf diesem Gebiet sehr präsent, weshalb sich gerade in Verbindung mit rechtlichen Auseinandersetzungen oder Kündigungswünschen hin und wieder Namen wie die United Media AG aus Düsseldorf in den Schlagworten wiederfinden.
Typisch für diese Verträge sind langfristige Bindungen mit monatlichen Kosten, die sich im Lauf der Mindestlaufzeit schnell zu einem erheblichen Gesamtbetrag summieren. Vertragslaufzeiten von bis zu vier Jahren, deren Gesamtkosten im Vertragstext häufig wenig transparent dargestellt werden, erschweren Mandanten oftmals die Kostenkontrolle. Nicht selten zeigt sich bei einer Überprüfung, dass der Vertrag ausschließlich Unternehmer adressiert, sodass klassische Verbraucherschutzrechte, wie etwa der Widerruf bei Fernabsatzverträgen, gerade keine Anwendung finden.
Juristisch handelt es sich bei diesen Internet-System-Verträgen nach aktueller BGH-Rechtsprechung in aller Regel um Werkverträge. Das bedeutet: Maßgeblich ist das Erreichen eines konkreten Erfolges – also die technisch realisierte, funktionsfähige Website. Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach den §§ 631 ff. BGB, wobei für Kündigungen alleine § 648 BGB einschlägig ist. Der Kunde kann danach jederzeit kündigen. Allerdings hat der Anbieter in vielen Fällen dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich allerdings ersparte Aufwendungen oder etwaige Ersatzgeschäfte anrechnen lassen. Diese Folge ist ein häufiger Streitpunkt und bedingt, dass eine Kündigung meist nur mit genauer Kenntnis der rechtlichen Feinheiten sachgerecht vorbereitet werden kann.
Im Marktumfeld berichten Mandanten immer wieder, dass ein Ausstieg aus langfristigen Verträgen mit Webseitenanbietern schwierig ist. Oft enthalten die Vertragsbedingungen Klauseln, die die Kündigung, Abnahme oder Nutzungsrechte beschränken. Eine Vielzahl dieser Verträge kommt zudem infolge aktiver Akquise – teils durch sogenannte „Kaltakquise“ – zustande. Gerade bei telefonischer Erstansprache, die nicht ausdrücklich genehmigt wurde, ist nach § 7 UWG besondere Vorsicht geboten: Bereits ein einziges unaufgefordertes Werbetelefonat kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der den Vertrag sogar angreifbar machen oder andere Rechte begründen kann.
Aus anwaltlicher Sicht empfiehlt sich, Internet-System-Verträge stets einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung zu unterziehen, insbesondere wenn es um langjährige Bindungen, undurchsichtige Kosten oder unklare Vertragsklauseln geht. Gerade vor dem Hintergrund, dass bestimmte Anbieter – darunter auch bundesweit tätige Gesellschaften wie etwa die United Media AG – in diesem Segment regelmäßig genannt werden, suchen viele Betroffene anwaltliche Hilfe. Insbesondere bei Zweifeln hinsichtlich der Seriosität im Vertragsabschluss, etwa nach einer unerwünschten telefonischen Kontaktaufnahme oder dem Eindruck unzureichender Transparenz, lohnt sich die anwaltliche Beratung zur außerordentlichen Kündigung, Anfechtung oder Prüfung weitergehender Ansprüche.
Die Beendigung eines solchen Vertrages verlangt also umsichtiges und strategisch überlegtes Vorgehen. Vertrauen Sie auf spezialisierte Beratung, um sich gegen überzogene Forderungen und rechtliche Fallstricke zu schützen und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Unverbindliche Musterkündigung für einen Internet-System-Vertrag:
Ihr Name
Ihre Anschrift
Anschrift des Vertragspartners
Datum
Kündigung des Internet-System-Vertrags (Vertragsnummer/Datum):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Internet-System-Vertrag [Vertragsnummer: _] gemäß § 648 BGB ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und eine Abrechnung unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen. Weitere Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift/Name)
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Lassen Sie im Einzelfall Ihren Vertrag durch eine darauf spezialisierte Kanzlei prüfen, um Ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren.

